Online-Bestellung Austausch CO2-Leihflasche („Voll gegen leer“)
- Die Bestellung der neu befüllten CO2-Leihflasche erfolgt im Rahmen der Wasserspender-Nutzungsvereinbarung und des CO2-Liefervertrags, die zwischen RWW und dem Besteller bestehen.
- Die Bestellung stellt ein Angebot an RWW zum Abschluss eines Vertrages über eine neu befüllte CO2-Leihflasche dar. Nach Eingang der Bestellung sendet RWW dem Besteller eine Bestellbestätigung zu, die keine Annahme des Angebotes darstellt, sondern nur informieren soll, dass die Bestellung eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn RWW oder ein von RWW beauftragter Lieferant dem Besteller die neu befüllte CO2-Leihflasche übergibt.
- Die Übergabe der neu befüllten CO2-Leihflasche an den Besteller erfolgt Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Leihflasche, die RWW dem Besteller zuvor im Rahmen des CO2-Liefervertrags überlassen hat.
- Die Lieferung erfolgt frei Haus nach telefonischer Terminvereinbarung durch den von RWW beauftragten Lieferanten. Sofern innerhalb des Gebäudes ein barrierefreier Zugang besteht, erfolgt die Lieferung direkt zum Wasserspender.
- Der Lieferant übernimmt den Austausch und Anschluss der CO2-Leihflasche nur, wenn diese kostenpflichtige Leistung vorab bei der Online-Bestellung beauftragt wurde. Zur Durchführung der Arbeiten muss der Besteller dem Lieferanten den Geräteschlüssel aushändigen. Für alle übrigen Lieferungen erfolgen Austausch und Anschluss der CO2-Leihflasche eigenständig und auf eigene Verantwortung durch den Besteller. Hierbei müssen die Hinweise aus dem Wasserspender-Betriebshandbuch oder die Anleitung in der Türinnenseite des dazugehörigen Schranks/ Unterschrank beachtet werden.
- Nach Lieferung der neu befüllten CO2-Leihflasche erhält der Besteller von RWW eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, zahlbar binnen 14 Tagen.
- Die CO2-Leihflaschen bleiben Eigentum der RWW. Die Überlassung an den Besteller endet spätestens mit Beendigung des CO2-Liefervertrags.
- Ist eine CO2-Leihflasche leer und beabsichtigt der Besteller keinen Austausch durch RWW, so ist dies RWW anzuzeigen. RWW ist auf vorherige Terminvereinbarung zur Abholung der leeren Flaschen berechtigt.
- Der Besteller ist zur bestimmungsgemäßen Verwendung der CO2-Flaschen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Hinweise aus dem Sicherheitsblatt „Was ist beim Einsatz von CO2-Flaschen in geschlossenen Räumen zu beachten?“, das unter rww.de/wasserspender verfügbar ist und dem Kunden mit der Bestellbestätigung übersandt wird.
- Liegt ein Mangel neu befüllter CO2-Leihflaschen vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. RWW haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von RWW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sofern RWW fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
- Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsschließenden verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.
- Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Mülheim an der Ruhr.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.